Betriebliche Altersvorsorge
Seit dem 01.01.2002 haben Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in der Form der Entgeltumwandlung. Der Gesetzgeber ermöglicht dem Arbeitgeber hierbei die freie Auswahl aus fünf Durchführungswegen:
- Direktversicherung
- Direktzusage
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
Privatrechtlich ist die betriebliche Altersvorsorge ein Leistungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter, für das er voll haftet. Geregelt ist dies in § 1 (1) des Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentengesetz BetrAVG): "Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt."
In der Praxis ergeben sich beträchliche Unterschiede im Ausmass der Haftung des Arbeitgebers, je nach gewähltem Durchführungsweg und konkreter Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge. Weitere beachtenswerte Aspekte sind die Form der Finanzierung und die Bilanzierungsproblematik. Daher ist bei der Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge besondere Sorgfalt notwendig. Zudem sollten bestehende Verträge im Zeitverlauf begleitet werden, um entstehende Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Aus der Kombination mit §2 des Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG) ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Mitarbeiter bereits bei Vertragsbeginn auch über die betriebliche Altersvorsorge zu informieren. Ein Verzicht auf die Entgeltumwandlung sollte dokumentiert zur Personalakte genommen werden.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein gutes Mittel zur Bindung und Gewinnung von Fachkräften und wird in der Bedeutung weiterhin zunehmen. Daher sollte sich jedes Unternehmen intensiv mit den Möglichkeiten und Chancen beschäftigen.
Wir unterstützen Sie im Verbund mit unseren Kooperationspartnernbei der Einrichtung einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichteten betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen. Beginnend mit der IST-Analyse wird nach Ihren Wünschen und Vorgaben ein arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und haftungstechnisch optimiertes Konzept erstellt und bei Bedarf direkt vor Ort implementiert. Wir sind dabei erster Ansprechpartner der Geschäftsleitung, der Personalabteilung und der Mitarbeiter zu allen Fragen rund um die betriebliche Altersvorsorge.
Auch in der Versorgung von Gesellschafter Geschäftsführern (GGF) ergeben sich oftmals Risiken. Bei Fehlern in der Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen, die leider immer wieder vorkommen, da auf rechtliche Änderungen nicht reagiert wurde, kann die steuerliche Anerkennung seitens des Finanzamtes versagt werden, eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angenommen werden oder im Insolvenzfall die Rückdeckung auch komplett in die Insolvenzmasse des Unternehmens fallen. Hier schützt nur eine regelmäßige Prüfung durch Spezialisten.