Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Bereich der Geldanlagen gewinnt für langfristige Investments eine fondsgebundene Versicherung an Bedeutung.
Während die Erträge in einem Bankdepot regelmäßig der Abgeltungssteuer unterliegen, ist der gesamte Bruttogewinn in einer fondsgebundenen Rentenversicherung zunächst steuerfrei. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme ist diese "gestundete" Steuer zu entrichten. Hierdurch können sehr langfristige Zinseszinseffekte für Sie genutzt werden, die bei einer möglichen Verrentung Ihres Kapitals noch weiter gesteigert werden können.
Allerdings sind auch die zusätzlichen Kosten für die Versicherung zu beachten. Hierbei ist wichtig, welche Auswahl an unterschiedlichen Versicherungslösungen Ihnen Ihr Berater bieten kann.
Der Gesetzgeber hilft Ihnen mit der seit Mai 2007 gültigen Versicherungs-Vermittler-Richtlinie (VersVermR) bei der Einordnung der Abhängigkeiten Ihres Versicherungsvermittlers. Der Versicherungsvertreter handelt im Auftrage der Versicherungsgesellschaft. Demgegenüber erhält der Versicherungsmakler seinen Auftrag von Ihnen als Kunden.
Jeder Vermittler ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der Beratung seinen Status zu erläutern. Fragen Sie danach!
Wir sind als Versicherungsmakler nur in Ihrem Interesse tätig und können Ihnen die besten Produkte von allen relevanten Versicherungsgesellschaften empfehlen. Dabei setzen wir nicht nur auf die klassischen Produkte sondern auf Wunsch ganz gezielt auf Nettotarife, die nicht nur auf Vertriebsprovisionen verzichten, sondern darüber hinaus auch noch geringere Verwaltungskosten aufweisen. Selbst gegenüber den im Internet befindlichen Direktversicherern sind so noch einmal deutliche Kosteneinsparungen für Sie möglich. Dies steigert die Ablaufleistung deutlich.